Ab dem 31.12.2020 wird das Strahlenschutzgesetz ausgebaut und differenziert uns somit von Studios
mit Mitarbeitern ohne fachliche Qualifizierung und nicht medizinisch zugelassenen EMS-Geräten.
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen.
Ziel der Verordnung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor der schädlichen Wirkung dieser Strahlung besser zu schützen. Dies wird durch einen Qualitätsstandard bzw. eine Erhöhung der Qualität unter den Anbietern erreicht.
Die NiSV setzt somit neue Qualitätsstandard für die ganze EMS Branche.
Die Verordnung enthält zum einen allgemeine Anforderungen an den Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden, sowie zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen
Zwecken am Menschen eingesetzt werden.
Diese Anforderungen richten sich an den Betreiber der Anlagen. Er trägt Sorge dafür, dass sich der sichere und ordnungsgemäße Betrieb fortwährend gewährleistet.
Quellen:
www.bmu.de
www.mihabodytec.de
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